Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma conex marketing rohrer, im Folgenden Lieferant genannt.

Allgemeines

Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten einverstanden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Bestellungen / Bestätigungen

Schriftliche oder telefonische Bestellungen sind verbindlich und gelten als Vertragsabschluss. Mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheines des Lieferanten beim Kunden, gilt diese als angenommen. Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten des Lieferanten und Fälle von höherer Gewalt.

Lieferfristen

Der Lieferant bemüht sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzögerungen ermächtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder sonstige Ansprüche zu stellen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Der Käufer übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen. Bei Lieferungen über CHF 10‘000.- ist ein Drittel des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, den Rest 30 Tage nach Lieferung zu überweisen.

Gewährleistung

Der Käufer hat die Beschaffenheit der Ware sofort nach Erhalt zu Prüfen und Mängel, die bei dieser Prüfung erkennbar sind, unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel welche erst später erkennbar werden, sollten unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

Der Käufer darf dem Verkäufer die Ware nicht ohne dessen Zustimmung zurück schicken. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität können nicht beanstandet werden.

Jede Haftung für Mängel erlischt innert sechs Monaten nach Versand der Ware oder falls sie beim Verkäufer eingelagert wird, nach Versand der Rechnung, beziehungsweise der Lieferbereitschaftsanzeige, sofern diese vom Verkäufer vor Versand der Faktura vorgenommen wird.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Zürich, 1. Januar 2014